Tarife & Konditionen

Kassenpflichtige Spitex Leistungen (KVG)

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Psychiatrische Spitex-Leistungen werden bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung von der obligatorischen Grundversicherung (Krankenkasse) übernommen.

Die Tarife sind gemäss Art. 7a KLV gesetzlich festgelegt.

Abrechnung in 5-Minuten-Einheiten (Mindestdauer: 10 Minuten).

Es gelten die individuelle Franchise, der gesetzliche Selbstbehalt sowie die Patientenbeteiligung des Kantons Zürich (CHF 7.65 pro Pflegetag).

Bei Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) werden die Patientenbeteiligung sowie der Selbstbehalt übernommen.

Ärztliche Verordnung

Für die Kostenübernahme ist eine ärztliche Verordnung erforderlich.

Ausgestellt durch den Hausarzt oder die Hausärztin sowie den Psychiater oder die Psychiaterin.

Gültig für maximal 9 Monate (Art. 8 KLV).

Eine Verlängerung ist jederzeit möglich.

Erfolgt die Anmeldung direkt durch die Patientin oder den Patienten, wird der verordnende Arzt vor Beginn der Leistungen informiert.

Nicht kassenpflichtige Leistungen

Die psychosoziale Beratung und Coaching sind Selbstzahlerleistungen und werden nicht von der Krankenkasse übernommen.

Achtung:

Bei einer akuten psychischen Krise kann die Begleitung, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt, auch als psychiatrische Spitex-Leistung über die Krankenkasse abgerechnet werden.

Kostenloses Erstgespräch

In einem unverbindlichen und kostenlosen Gespräch von ca. 20 Minuten lernen wir uns kennen. Sie schildern Ihr Anliegen, stellen Ihre Fragen und finden heraus, ob meine Begleitung zu Ihnen passt.

Psychosoziale Beratung & Coaching
CHF 120.00 / Std.

Begleitungspakete

Für eine kontinuierliche Begleitung stehen drei Pakete mit unterschiedlichem Umfang zur Verfügung. Gemeinsam wählen wir das Angebot, das am besten zu Ihrer persönlichen Situation und Ihren Zielen passt..

Datenschutz & Vertraulichkeit

Ihre persönlichen Angaben werden vertraulich behandelt und ausschliesslich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet.

Als diplomierte Pflegefachfrau HF unterliege ich der beruflichen Schweigepflicht gemäss Art. 321 StGB.

Personenbezogene Daten werden nur in dem Umfang erhoben und bearbeitet, der für die Begleitung und die Erfüllung gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten erforderlich ist. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt ausschliesslich mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung oder wenn eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht.

Für die elektronische Übermittlung vertraulicher oder medizinischer Informationen steht Ihnen meine HIN-verschlüsselte E-Mail zur Verfügung. Sie ermöglicht eine sichere Kommunikation gemäss den Datenschutzanforderungen im Schweizer Gesundheitswesen.